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 Danke   für eure Antworten!

Na gut, dann mache ich das wie sie das wollen. Ich finde das zwar immer recht verwirrend, aber wenn das so rechtlich möglich ist....ok.

Allerdings irritieren mich jetzt die Aussagen zur Rechtsstellung. Erfasst ihr dann in der Gewerbeanzeige nicht die KG? Die KG erfasse ich in Zeile 1 und unter Ziffer 3 ff. dann den pHG > eine natürliche Person.

Mehr steht nämlich im HR-Auszug auch nicht drin. Eintragung gibt einen phG her und dann wird noch ein Kommanditist erwähnt. Von Komplementär steht da nix. Ist damit dann der im HR eingetragene phG gemeint?

Das anzeigepflichtig die Person XY ist und nicht die KG selbst ist mir klar (analog GbR), aber die Angaben kommen doch dann trotzdem in die Gewerbeanmeldung?  Kopfkratz  



Gepostet am 20.07.2017 um 11:40 von:
Benutzer: Roesje
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