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Guten Morgen!

Ich bin der Meinung die Entscheidung obliegt dem Gewerbetreibenden. Wenn er sagt er möchte zwei eigenständige, voneinander unabhängige Gewerbe betreiben, dann sollte das möglich sein.
Gleichzeitig schließe ich mich den Ausführungen von Regina Runge an. Auch hier erfolgen keine Gewerbeanmeldungen mehr für eine KG. Die Anmeldepflicht trifft die Komplementärin.



Gepostet am 20.07.2017 um 09:03 von:
Benutzer: VeSa
Der Original-Beitrag :
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