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 Moin  

Ich bräuchte mal eure fachkundigen Meinungen.

Ich habe eine KG mit Hauptsitz außerhalb unseres Zuständigkeitsbereiches, die im Feb. als Zweigstelle ein Hotel bei uns übernommen haben.

Der Hotelbetrieb wurde angemeldet. Bei Anmeldung war noch nicht klar, ob das Restaurant, welches sich unter gleicher Anschrift bzw. im gleichen Gebäude befindet (und seit jeher zum Hotel gehört) mit übernommen wird.

Im Nachhinein stellte sich dann heraus, dass noch im Feb. der Restaurantbetrieb durch die KG begonnen wurde.

Seit dem laufe ich dem Unternehmen zwecks Gewerbeummeldung wegen Erweiterung der Tätigkeit hinterher.
Der Kollege hat die Konzession bereits im Feb. erteilt (dadurch weiß ich auch davon).

Nun möchte die KG unbedingt, dass ich für den Restaurantbetrieb eine neue Gewerbeanmeldung erfasse, was dazu führen würde, dass ich 2 Gewerbeanzeigen von der KG unter gleicher Betriebsstätte haben würde.

Ich bin eigentlich der Meinung, dass das ein klassischer Fall von Ummeldung wegen Erweiterung ist und 2 Anmeldungen der gleichen Firma unter gleicher Adresse aus Sicht der Gewerbeordnung völliger Unsinn ist.

Die KG gibt an, das Hotel und Restaurant getrennt geführt werden würden...buchhalterisch, steuerlich....ich weiß es nicht genau. Konnte das nicht wirklich nachvollziehen. Ist das nicht eher eine interne Verwaltungssache und für das Gewerberegister völlig schnuppe?

Jetzt habe ich die Anzeige endlich mal nach Monaten vorliegen und weiß nicht so recht, ob ich nun der Ansicht der KG folgen und als Anmeldung erfassen soll oder eben als Ummeldung.

Danke vorab für eure Einschätzungen!



Gepostet am 20.07.2017 um 08:17 von:
Benutzer: Roesje
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