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» Reiseblog ohne feste Betriebsstätte mit Werbung (Amazon) - Gewerbe ja oder nein und wenn ja: Wie? «

Also mit diesen Affiliate Links lässt sich schon eine Menge umsetzen, je nach Größe des Blogs können da schon einige hundert/tausend Euro fließen. Ich sehe da aber auch eine gewerbliche Tätigkeit, z.B. "Produktplatzierungen, Durchführung von Werbemaßnahmen/Kooperationen, etc.". Es ist ja auch davon auszugehen, dass das Pärchen im Laufe der Reise weitere Kooperationen mit anderen Partnern annimmt, die Reise muss ja schließlich finanziert werden     So kenne ich es zumindest von bspw. Instagram. Das ist da eigentlich Praxis.

Also Gewerbe würde ich bejahen, die Frage der Betriebsstätte würde ich mal von hinten angehen. Wie stellen sie denn sicher, dass Rechnungen, Post der Versicherung, etc. in ihrer Abwesenheit zugestellt und ggf. bearbeitet werden kann? Geht ja auch nicht alles digital. Ich gehe davon aus, dass hierfür die Adresse von Freunden/Eltern angegeben wird. Könnte man m.M. nach für die Anmeldung des Gewerbes ebenfalls nehmen, da so sichergestellt wäre, dass eine postalische Erreichbarkeit und die Mitteilung (per Mail/Handy) an die Reisenden erfolgt.

Solange die GewO ist wie sie ist muss man die Fälle ja irgendwie erfassen, da muss man dann vielleicht auch mal andere Wege gehen  smile  



Gepostet am 13.07.2017 um 10:39 von:
Benutzer: BernshausenL
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