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Schön formuliert. Ändert m. E. aber nicht viel daran, den Sachverhalt mit einer Art Mietverhältnis zu vergleichen.

Die Tätigkeit des Paares selbst tritt ja nach außen auch nicht in Erscheinung. Der Kund sieht nur den Banner des werbenden Unternehmens. Die Einstellung von Personal kommt bei so etwas nicht in Betracht. Eine Art Konkurrenzverhältnis ist auch nicht zu erkennen. Wer ist Kunde? Ja doch nur das werbende Unternehmen. M. E. sind viele Merkmale, die ein Gewerbe ausmachen, hier so schwach ausgeprägt oder gar nicht vorhanden, dass man nicht von einem solchen sprechen kann.

Dann sollte man noch Mal über die möglichen Provisionen reden. Übersteigen die Taschengeld-Niveau? Wenn das als sehr unwahrscheinlich gelten muss, wäre es zudem eine Bagatelle.

Hat die Tätigkeit einen Umfang wie von @Maliklaus beschrieben, kann die Sache natürlich anders aussehen.



Gepostet am 13.07.2017 um 08:17 von:
Benutzer: Civil Servant
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