Forum-Gewerberecht

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... zudem fließt hier das Geld ja gerade nicht für die "schriftstellerische" Tätigkeit, sondern für das Anklicken der Werbebanner.

Typisch - wenn nicht sogar wesentlich - für eine Gewerbeausübung ist das Anbieten von Dienstleistungen oder Waren. Nichts davon passiert hier. Vergleichbar scheint mir das mit einer Plakatwand an einem Haus, dessen Eigentümer dafür eine (symbolische) Miete erhält.

Rudimentäre Einschätzung daher: Kein Gewerbe.



Gepostet am 12.07.2017 um 17:11 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106635#post106635


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