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» Reiseblog ohne feste Betriebsstätte mit Werbung (Amazon) - Gewerbe ja oder nein und wenn ja: Wie? «

Hallo liebe Kollegen/-innen!

Wir würdet ihr bei folgendem Sachverhalt vorgehen? Tue mich da ein wenig schwer, da in der Praxis wohl bei Gewerbeanmeldung unumgänglich Probleme auftauchen werden.

Ein Pärchen sprach heute vor und wollte sich hinsichtlich Anmeldung erkundigen. Sie möchten einen Reiseblog starten, mit dem sie auch Geld verdienen wollen...und zwar durch das Amazon-Partnerprogramm. Damit werden wohl entsprechende Produktlinks in diesem Blog generiert und die Blogger verdienen dadurch Provisionen, wenn die Leserschaft auf diese Links klickt und dann bei Amazon etwas kauft.
Nächstes Jahr möchten die Blogger dann auf Reise gehen, denn das ist ja das Thema ihres Blogs und werden sich dann auch aus Deutschland abmelden...sie sind dann für Monate ohne festen Wohnsitz im Ausland unterwegs, werden den Blog von unterwegs betreiben...also auch trotzdem Geld verdienen. Amazon verlangt wohl zwingend einen Gewerbeschein, wenn man an diesem Partnerprogramm teilnehmen will.

Folgende Gedanken schossen mir schon durch den Kopf:

1. Ist das überhaupt als gewerbliche Betätigung zu verstehen oder viel eher als freier Beruf (Stichtwort: schriftstellerische Tätigkeit)?
Es werden überwiegend Reiseberichte geschrieben. Die Ausrüstungsgegenstände, die dann auf den Reisen gebraucht wurden, über die geschrieben wird, werden dann per Produktlinks zu Amazon führen.
Die hauptsächliche Betätigung ist somit eine Autorentätigkeit, nämlich das Reiseberichte schreiben und bloggen. Es wird durch die Werbelinks eine quasi Vermittlung zum Verkäufer Amazon hergestellt. Reich wird man damit nicht.

2. Was mache ich mit der Betriebsstätte, die ab nächstem Jahr nicht mehr existent sein wird?

Die GewO braucht eine Betriebsstätte. Grds. wäre das hier auch die Privatanschrift, aber genau diese wird nächstes Jahr aufgegeben und es wird eine Abmeldung ins Ausland erfolgen. Der "Gewerbebetrieb" wäre somit mehrere Monate tatsächlich nicht in Deutschland, eine deutsche Adresse gibts dann nicht mehr und somit wäre das Unternehmen vor Ort nicht erreichbar, obwohl die Bloggerei ja ausgeübt wird.

Die Leute schlugen dann vor, zwecks Erreichbarkeit ein Postfach einrichten zu lassen...nette Idee, aber dann hätte ich ja das Problem der Briefkastenadresse.

Hat da jemand Erfahrungen? Wie ist so eine durchweg digitale Tätigkeit einzuordnen?
Wie kriegt man das am besten geregelt?

Ich finde, für die digitalen Dienstleistungen heutiger Zeit ist die GewO (noch) nicht geschaffen und viel zu altmodisch. Ich bekomme immer mehr Fälle in diese Richtung...Tätigkeit erfolgt von überall, läuft komplett übers Internet, keine Betriebsstätte usw.

Wie geht ihr damit um?

Ich freue mich über eure Meinungen hierzu.



Gepostet am 12.07.2017 um 14:40 von:
Benutzer: Roesje
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