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» GmbH ohne Geschäftsführer «

Ich habe hier einen ähnlichen Fall, allerdings wird hier kein Betriebssitz verlegt. Der GF wurde vom Amtsgericht v.A.w. gelöscht und es ist auch kein neuer GF eingetragen worden.

Wie Thomas Mischner schon geschrieben hat, sehe ich da auch keine Möglichkeit dass die GmbH eine Abmeldung vornehmen kann, wegen fehlendem Vertreter.

Tue mich mit einer Abmeldung v.A.w. aber schwer, da es ja sein kann, dass ein neuer Geschäftsführer die Geschäfte weiterführt.

Würdet ihr den Fall einfach auf WVL legen oder was macht man am besten damit?!  Kopfkratz  

Viele Grüße



Gepostet am 11.07.2017 um 13:45 von:
Benutzer: BernshausenL
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