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» Änderungen des Geldwäschegesetzes seit dem 26. Juni 2017 «

Hallo zusammen,

da das Thema viele Gewerbebereiche angeht, werde ich es mehrfach posten - nicht wundern:

Seit dem 26. Juni 2017 hat sich das Geldwäschegesetz und bestimmte Meldewege und -pflichten zum Teil sehr gravierend verändert.
[URL]https://dejure.org/gesetze/GwG[/URL]

Aus fachlicher Sicht hatte es bereits im Vorfeld viele Beschwerden gegeben, aber leider konnten sich erneut die Praktiker nicht durchsetzen.

Der Lobbyarbeit ist es vermutlich erneut geschuldet, dass der Glücksspielbereich in vielen Teilen rausgenommen wurde aus Verpflichtungen:

[URL]https://dejure.org/gesetze/GwG/2.html[/URL]

"...........15. Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen, soweit es sich nicht handelt um
a) Betreiber von Geldspielgeräten nach § 33c der Gewerbeordnung,
b) Vereine, die das Unternehmen eines Totalisatoren nach § 1 des Rennwett- und Lotteriegesetzes betreiben,
c) Lotterien, die nicht im Internet veranstaltet werden und für die die Veranstalter und Vermittler über eine staatliche Erlaubnis der in Deutschland jeweils zuständigen Behörde verfügen,
d) Soziallotterien und

Wer hier für wen wie Lobbyarbeit betrieben hat, kann man sogar in einem Buch nachlesen [URL]http://blog.wiwo.de/management/2017/03/24/buchauszug-markus-balseruwe-
ritzer-lobbykratie-wie-die-wirtschaft-sich-einfluss-mehrheiten-gesetze-kauf
t/[/URL]


Wirklich "schlimm" wird es durch veränderte Zuständigkeiten!

Denn was früher speziell ausgebildete Finanzermittler in den Landeskriminalämtern und beim Bundeskriminalamt geleistet hatten bei Geldwäscheverdachtsanzeigen, um zu erkennen, wo Straftaten / Terrorismusfinanzierung & Co hinter den verdächtigen Transaktionen stecken, machen jetzt seit zwei Wochen "Zöllner".

Seit dem 26. Juni gibt es nun eine für die gesamte Bundesrepublik zuständige Zentralstelle beim Zollkriminalamt in Köln.
Und alle Verpflichteten (und das sind nicht nur Banken, sondern auch sehr viele Gewerbetreibende) sind ab dem 01.01.2018 verpflichtet neue Meldewege auf elektronischem Weg einzuhalten.

Viel zum Nachlesen dazu gibt es öffentlich noch nicht, aber hier schon mal der aktuelle Link.

[URL]https://www.zoll.de/SharedDocs/Aktuelle_Einzelmeldungen/DE/Fachmeldung
en/zentralstelle_finanztransaktion.html[/URL]


VG
Meike



Gepostet am 09.07.2017 um 07:21 von:
Benutzer: Meike
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106596#post106596


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