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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

der BT-Beschluss zum [URL=http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/764/76493.html][B]Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter[/B][/URL] wurde bislang noch nicht dem Bundesrat vorgelegt und somit stand er auch nicht auf dessen gestrigen Tagesordnung.

Die nächste planmäßige Sitzung des Bundesrates findet erst am 22. September 2017 statt, so dass sich der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens und das Inkrafttreten nochmals um mindestens 2-3 Monate verzögern wird (frühestens zum 1. Juli 2018) … also theoretisch genug Zeit für den (neuen) VO-geber, nach der Bundestagswahl die notwendigen Änderungen der MaBV u. a. mit den potenziellen Bildungsträgern für die Fortbildungsveranstaltungen abzustimmen, den Katalog der Befreiungen zur Fortbildungsverpflichtung unternehmerfreundlich zu gestalten, hoffentlich praxisnahe Hinweise der Vollzugsbehörden zu berücksichtigen und vorallem die Änderungs-VO rechtszeitig auf den Weg zu bringen ...



Gepostet am 08.07.2017 um 06:32 von:
Benutzer: Puz_zle
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