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» Veranstalter aber nicht Durchzuführender «

Also überzeuge ich jetzt meinen Chef, dass derjenige, der die Verträge mit den Künstlern, Schaustellern und Händlern macht, auch den Antrag auf Festsetzung
zu stellen hat.
Richtig    



Gepostet am 06.07.2017 um 09:26 von:
Benutzer: andreaenzmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106569#post106569


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