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» Veranstalter aber nicht Durchzuführender «

Dann ist es wohl auch Veranstalter und muss folglich die Festsetzung beantragen.



Gepostet am 06.07.2017 um 09:15 von:
Benutzer: Thomas Mischner
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106567#post106567


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