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» Veranstalter aber nicht Durchzuführender «
Die Frage ist in meinen Augen eher eine zivilrechtliche.
Wenn es übertragen wurde bedeutet das für mich dass sich die Stadt eine Art "Vertreter" gesucht hat, um selbst nicht die ganze Arbeit machen zu müssen. Mich irritiert nur ein wenig die Sache mit der Haftung. Ansonsten würde ich sagen ganz klar, die Stadt steht offiziell als "Vertragspartner" da, vertreten durch den Bevollmächtigten. Und wenn der eben eine Vollmacht hat, dann kann der auch alles beantragen und regeln. Aber eben im Namen der Stadt sozusagen.
Woraus ergibt sich denn die Tatsache, dass die Stadt Veranstalter des Volksfestes ist? Oder stellt sie evt. einfach nur das Veranstaltungsgelände zur Verfügung?
Gepostet am 06.07.2017 um 08:31 von:
Benutzer: VeSa
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