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» Veranstalter aber nicht Durchzuführender «

Hallo Ihr Mitstreiter,

kurze Frage: Die Stadt ist Veranstalter eines Volksfestes. Hat jedoch die Organisation, Durchführung und Haftung einem Veranstaltungsunternehmen übertragen.
Wer muss die Festsetzung beantragen? Stadt oder Veranstaltungsunternehmen?

Wäre schön, wenn sich einige meiner Frage annehmen:-)  Applaus  

Grüße aus MV
Andrea



Gepostet am 05.07.2017 um 09:58 von:
Benutzer: andreaenzmann
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106548#post106548


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