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MoinMoin,

soweit ich weiß, zählen belegte Brote und Salate schon zu den "zubereiteten Speisen".
Salzstangen, trocken Brot, Brezeln etc. sind sog. Dauerbackwaren und m.E. als "Snack" zu sehen.
Dazu hatte ich mal ein Urteil von 2008 gelesen. Da war zwar die Rechtslage noch etwas anders, aber die Definitionen werden sich wohl kaum geändert haben.    

Hilft dir das schon weiter?

Grüßle aus Lpz



Gepostet am 05.07.2017 um 08:20 von:
Benutzer: jaegerin
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106546#post106546


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