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» Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 «

Merci Puz_zle!!
Da ist er ja!

 Danke  

Wie erwartet nicht sonderlich aussagekräftig.

Das Ergebnis:
Derzeit sind keine Aussagen über die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung 2014 auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung möglich. Hintergrund ist eine in der Novelle festgeschriebene Übergangsregelung, nach der Geldspielgeräte mit „alter“ Bauartzulassung noch bis zum 10. November 2018 betrieben werden dürfen. Eine erneute Evaluation ist zum 30. Juni 2021 geplant.

Grüße



Gepostet am 01.07.2017 um 18:38 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106527#post106527


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