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 Moin    Moin   aus Thüringen,

der Bundestag hat in seiner gestrigen Sitzung das Gesetzespaket des o. g. Gesetzesentwurfes > [URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/116/1811627.pdf]BT-Drs. 18/11627[/URL] in der Fassung der Ausschussempfehlung > [URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813009.pdf]BT-Drs. 18/13009[/URL] verabschiedet.

Mit den Empfehlungen des BT-Wirtschaftsausschusses wurden - möglicher Weise motiviert durch die bevorstehende Bundestagswahl und/oder Lobbyarbeit - einige vorgesehene Regelungsverschärfungen abgemildert/aufgehoben - u. a. das Honorarverbot für Versicherungsmakler. Eine andere Auffassung wurde noch im Mai 2017 regierungsseitig auf eine Abgeordnetenanfrage geäußert - siehe Seite 23, Nr. 39 der > [URL=http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/124/1812441.pdf]BT-Drs. 18/12441[/URL]
Mehr dazu ist im Netz unter „News“ und dem Suchbegriff „IDD“ zu finden ...
Der Entschließungsantrag der Opposition BT-Drs. 18/13021> [URL=http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/130/1813021.pdf]   [/URL] zur weiteren Verbesserung des Verbrauchschutzes wurde hingegen vom Bundestag abgelehnt …

Das Gesetz wird voraussichtlich erst nach der großen Sommerpause am 22. September 2017 im Bundesrat behandelt werden, so dass mit der Gesetzesverkündung erst im Oktober 2017 zur rechnen ist. Die wesentlichen Änderungen zum Versicherungsvertriebsrecht treten entsprechend den EU-Vorgaben der IDD am 23. Februar 2018 in Kraft.

Neben den Neuregelungen zum Versicherungsvertrieb enthält das Gesetz auch Korrekturen zum § 34a GewO und der Erweiterung der VO-Ermächtigung zum Bewacherregister sowie eine Klarstellung im § 34i GewO (siehe Artikel 1 Nr. 5 bzw. Nr. 8 der o. g. BT-Drs. 18/13009). Diese Änderungen treten bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft.



Gepostet am 30.06.2017 um 05:10 von:
Benutzer: Puz_zle
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