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» Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 «

Hat bereits jemand der Bericht, der zum 30. 06. 2017 vorgelegt werden muß, gelesen???

Thema:
Die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung -aus deren 6. Novelle- auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sind unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag zu evaluieren. Ein zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.

Ist ja noch diese Woche fällig, der "zusammenfassende Bericht"....


Grüße



Gepostet am 26.06.2017 um 20:14 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
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