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» Entwurf Änderung § 34c GewO / Immobilienmakler und Wohnungseigentumsverwalter «

 Moin    Moin   aus Thüringen,

der Bundestag wird heute Nacht in 2. und 3. Beratung über die Gesetzesvorlage entscheiden.
Wie Insider bereits im Vorfeld zu berichten wussten (z. B. hier: [URL=https://www.wohnen-im-eigentum.de/tags/eigentumswohnung-aktuelle-nachr
ichten]   [/URL] , [URL=https://ddiv.de/hp58732/Gesetz-zu-Berufszugangsvoraussetzungen-auf-der
-Zielgeraden.htm?ITServ=CY1520820eX15ccd915787X2f72]   [/URL] und INTERNer- [URL=https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106207#post106207]
   [/URL] , haben sich zum strittigen Thema „Sachkundenachweis“ die Regierungs-Fraktionen doch noch auf einen (wohl weiterhin strittigen) Kompromiss geeinigt und in die gestrigen Beschlussempfehlungen des Wirtschaftsausschusses einfließen lassen - siehe [URL=https://www.bundestag.de/wirtschaft#url=L3ByZXNzZS9oaWIvMjAxN18wNi8tLz
UxMTM1NA==&mod=mod441026 ]   [/URL]
Die Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren sind hier zu finden: [URL=http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP18/764/76493.html]   [/URL]

Das Gesetz soll 10 Monate nach Verkündung in Kraft treten.



Gepostet am 22.06.2017 um 05:29 von:
Benutzer: Puz_zle
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106447#post106447


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