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» Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte «

 Moin  
Einen neuen Vertrag nachfordern muss man meines Wissens nicht. An sich dient die Kopie des Miet-/Pachtvertrages dem Nachweis eines berechtigten Interesses, damit uns die Bürger nicht mit sinnloser Arbeit überschütten.
Wenn sich im laufenden Betrieb die privatrechtlichen Verhältnisse ändern hat das keinerlei Auswirkungen auf die Konzession.
Von daher würde ich da nichts weiter veranlassen.



Gepostet am 21.06.2017 um 09:20 von:
Benutzer: VeSa
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