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» OVG Münster: Beschränkungen der Spielhallen sind am EU-Recht zu messen «
gmg ,
so ,so das statistische Bundesamt hat also die genauen Zahlen und wo ist die
Beweiskraft ( schwarz auf Weiss ) ? und wo stehen die umgebauten , illegalen Geldspielgeräte ? und warum sind die noch nicht beschlagnahmt ?
Alles nur Stimmunsmache !!
Statistiken sind nur statistisch , mehr nicht .
Ich empfehle den Bericht in ISA Casinos genauestens durchzulesen .
EuGH C-685/15 vom 14.06.2017
Spielhallen : EuGH präzisiert Darlegungs und Beweislast der Behörden für die
zwingende Erforderlichkeit staatlicher Eingriffe im Bereich des Glücksspiels.
Gepostet am 14.06.2017 um 17:38 von:
Benutzer: KARO
Der Original-Beitrag :
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