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» OVG Münster: Beschränkungen der Spielhallen sind am EU-Recht zu messen «
KARO,
es wird so sein, dass die Aufsteller jedes Jahr "unverschämt hohe Einnahmen" erzielen.
Die Umsatzsteuer bezieht sich jedoch nur auf die dem Finanzamt gegenüber erklärten Einnahmen....
Grüße
Gepostet am 14.06.2017 um 10:31 von:
Benutzer: gmg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106356#post106356
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