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» OVG Münster: Beschränkungen der Spielhallen sind am EU-Recht zu messen «
gmg ,
das es nicht Milliarden ! waren wundert mich doch , da die Aufsteller doch angeblich unverschämt hohr Einnahmen jährlich verzeichnen , die Mwst Rückzahlung bezog sich aber auf mehrere Jahresumsätze .
Wie dem auch sei , über eine Milliarde war es auf jeden Fall und das ändert auch nichts an der damaligen Blamage der deutschen Steuerbehörden und der deutschen Gerichtsbarkeit .
Aber Hochmut kommt vor dem Fall , das wird auch in Zukunft so sein .
Gepostet am 14.06.2017 um 09:32 von:
Benutzer: KARO
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