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» Eigentümerwechsel bei verpachteter Gaststätte «

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive (der sieben vernünftigen Bundesländer),

heute war ein Mann bei mir der eine Gaststätte kaufen will, die schon verpachtet und konzessioniert ist. Er ist mit der Pächterin auch sehr zufrieden. Trotzdem treibt ihn die Sorge um, was wohl geschieht, wenn diese in drei Jahren aufgibt. Der neue Pächter und Konzessionär könnte ja schwerwiegendere Auflagen bekommen, die Küche könnte zu alt sein, der Brandschutz nicht mehr zeitgemäß.

Er hätte jetzt gerne eine Brief von mir in dem ich bescheinige, dass zum jetzigen Zeitpunkt alles okäy ist.

Ich frage mich nur, was könnte ihm dieser Brief jemals nutzen?
Dass ich das wohl nicht zu machen brauche ist mir auch klar (bin halt ein guter Mensch).
Über die Jahresfrist bei der Fortführung (vorläufige Konzession) habe ich ihm berichtet.
An sich müsste ich mich wohl mit einem Eigentümer eh nicht auseinandersetzen, es gibt keine Berührungspunkte. Andererseits verlangen wir hier beim Verfahren nach GastG immer die Kopie des Pachtvertrages. Hier müsste man ja zumindest auch den Neuen nachfordern.

Ihr merkt, ich kann das Thema nur umkreisen, aber nicht einengen. Vielleicht haben andere unter Euch andere Aspekte im Blick. Vielleicht führt das ganze hier zu einem schönen Gehirnstürm!



Gepostet am 13.06.2017 um 15:03 von:
Benutzer: Jannes
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