Forum-Gewerberecht

» Gewerbeanmeldung mit 17? «

Wenn das Gewerbe auf Dauer angelgt ist, muss die Gewerbeanzeige entgegen genommern werden. Das Vormundschaftsgericht ist von der entgegennehmenden Behörde zu unterrichten.

Hoffe, es hilft weiter.



Gepostet am 09.01.2007 um 09:47 von:
Benutzer: awiebels
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10630#post10630


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