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[quote][i]Original von Erik[/i]
Hallo. Ich habe zu diesem alten Thread nochmal eine Frage. Wie verhält es sich, wenn der Künstler sogenanntes Merchandising (T-Shirts mit Bandnamen usw.) verkauft??? Ist das ebenfalls als Annex zur künstlerischen Tätigkeit zu sehen??[/quote]

Garantiert nicht. Der Verkauf von CD´s als unmittelbarer Annex zur Kunstfreiheit ist ja nur dadurch gegeben, da mittels CD der künstlerische Akt bzw. die Kunst an sich wiedergegeben wird; damit bringt der Künstler ja auch seine Kunst an den Mann. Repräsentative, auf den Namen des Künstlers basierende Textilien, Bändchen, Taschen etc. spiegeln nicht unmittelbar seine künstlerische Tätigkeit wieder, hierin wird die Kunstfreiheit erschöpft, da ich diese Artikeln nicht mehr zum ursächlichen Schaffensbereich des Künstlers zähle, sondern tatsächlich ein Gewerbe anzunehmen ist. Rechtlich fundieren kann ich das anhand von Kommentaren und/oder Gesetzen leider nicht; jedoch ist meine Meinung, dass die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit den Verkauf von Merchandise definitiv nicht umfassen kann.



Gepostet am 07.06.2017 um 11:09 von:
Benutzer: KremserT
Der Original-Beitrag :
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