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» § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel «

Ich hatte das nach Sachgebietsübernahme auch. Der § 38 wurde fast 40 Jahre von meinen Vorgängern nicht vollzogen.

Bei den aktuellen Betrieben habe ich daher v.A.w. die Auszüge eingeholt, um die Akten zu vervollständigen. Zum Glück war nie ein Fall dabei, wo sich im Nachhinein eine Unzuverlässigkeit ergeben hätte...das wäre sonst sehr peinlich gewesen, aber eine soche quasi nicht vorhandene Vollzugspraxis ist - soweit ich das bisher erlebt habe - leider in vielen Behörden Standard bzw. Standard gewesen    .



Gepostet am 02.06.2017 um 08:40 von:
Benutzer: Roesje
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