Forum-Gewerberecht

» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

    und vielen lieben Dank für die Antworten, das ging ja fix!
Als absoluter "Frischling" muss ich zugeben, dass ich mit den Wanderlagern noch nicht viel zu tun hatte. Die Kriterien wären insoweit erfüllt, also außerhalb der gewerblichen Niederlassung und auch Flyer wurden verteilt (so sind wir ja erst aufmerksam geworden...) und auch um Waren handelt es sich... Wo ich mir aber nun nicht sicher bin:
Er hat dies nur 6 Wochen gemacht und noch nicht geplant dies zu wiederholen. Er weiß es selbst nicht ob er das wieder machen will oder wird. So würde ich nun vom stehenden Gewerbe und einer Anzeige nach § 14 ausgehen... nur, kann ich bei einem kurzen Zeitraum von nur 6 Wochen dann von regelmäßig wiederkehrend sprechen?
Vielen lieben Dank
 Augen rollen   nperl (ich bin eine SIE...)



Gepostet am 09.01.2007 um 07:14 von:
Benutzer: nperl
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10625#post10625


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