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» § 38 GewO überwachungsbedürftiges Gewerbe KFZ Handel «

Hallo Fini469,

versuchen kann man es. Legen die Gewerbetreibenden die Unterlagen jedoch nicht vor, muss die Behörde die Auskünfte von Amts wegen einholen (§ 38 Abs. 1 Satz 3 GewO)



Gepostet am 31.05.2017 um 15:07 von:
Benutzer: Helbig
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