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» Bingo Glücksspiel ? «

Guten Tag zusammen,

ein Gastronom veranstaltet jährlich ein großes Fest an drei Tagen.
Am letzten Tag findet traditionell eine Bingo-Veranstaltung statt.
Ein Los kostet 6,00 €, jedes weitere auch.
Gewinne bestehen aus Kleingewinnen wie Flaschen Wein, Bierfässchen etc.
Hauptgewinn ist jedoch immer eine Reise.
Ich gehe davon aus, dass die Gewinne auch über den Losverkauf-Bingo getragen werden.

Ich weiß nicht, wie ich damit verfahren soll.
Im Glücksspielstaatsvertrag finde ich nichts, was dazu passen könnte.

Handelt es sich um ein öffentliches Glücksspiel ?
Welches Genehmigungsverfahren ist hier notwendig ?  Kopfkratz  

Schöne Grüße und  Danke  



Gepostet am 29.05.2017 um 15:41 von:
Benutzer: Fini469
Der Original-Beitrag :
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