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 Moin  

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil. Ich hab's gefunden im Landmann/Rohmer, § 14 , Rd.Nr. 52, danach besteht für EC-Bank-Automaten keine Anzeigepflicht nach § 14 (BLA Gewerberecht, Tagung am 18./19.06.2002)

Auf der BLA-Tagung v. 3./4.6.2003 wurde dies auch für SB-Zonen, die keine räumliche Verbindung zum Kreditinstitut haben, bestätigt.

Maßgeblich sei hier, dass sie auf Grund ihrer elektronischen Verbindung zu den Kreditinstituten nur deren verlängerter Arm darstellen und daher keine eigene Geschäftstätigkeit entfalten. Diese Überlegungen gelten gleichermaßen nach § 14 Abs. 3 S. 1 , so dass für die Kreditinstitute keine Anzeigepflicht bei der Aufstellung derartige Automaten entsteht. Damit entfällt auch die Kennzeichnungspflicht, da § 14 Abs. 3 nur selbständige Automaten erfasst.



Gepostet am 19.05.2017 um 12:20 von:
Benutzer: Hartmut Fries
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