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Tach zusammen,

besteht die Anzeigepflicht auch für Filialen, die zurückgebaut und nicht mehr mit Personal bestückt sind?

Gerade im ländlichen Bereich werden immer mehr Zweigstellen geschlossen und du kannst nur noch deine Kontoauszüge ziehen bzw. Geld am Automaten einzahlen oder auszahlen lassen.



Gepostet am 19.05.2017 um 11:50 von:
Benutzer: Hartmut Fries
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106105#post106105


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