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» Wer ist zuständig für ein Bußgeld im Betriebsuntersagungsverfahren? «

Hallo,

in der Regel gibt es in jedem Bundesland eine Zuständigkeitsverordnung zur Gewerbeordnung, bzw. zur Handwerksordnung.

Für die Betriebsuntersagungen nach § 16 HWO sind in der Regel die örtlichen Gewerbeämter zuständig. Was die Bußgelder nach dem SchwarzArbG angeht, so gibt es da erhebliche Unterschiede in den Bundesländern.

Bezüglich der Untersagung kann ich dir auch gerne einen Musterbescheid zukommen lassen.



Gepostet am 18.05.2017 um 13:45 von:
Benutzer: Maliklaus
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