Forum-Gewerberecht

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 Moin  

Meine Vorredner haben eigentlich schon alles gesagt, die Stadt Quickborn richtig zitiert.

Sofern die Menschen nicht persönlich erscheinen, bestehe ich daher nicht nur auf die Angaben im Formular, sondern auch um Übersendung der Ausweiskopien oder Pässe mit Meldebescheinigungen, am liebsten noch mit Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug. Es sei denn, ich habe die Daten schon im System oder die Leute sind mir persönlich bekannt bzw. hier wohnhaft und ich kann die Daten im EMA checken. So entgegenkommend bin ich jedoch nur dann, wenn alles nachvollziehbar bleibt.

Da gibts auch eigentlich nichts zu rütteln...die GewO und GewAnzV ist da klar. Kann man den sich querstellenden gesetzlichen Vertretern ja ausdrucken und als Lektüre empfehlen.  Lesen  
Ich finde es rechtlich zudem bedenklich, dass Geschäftsführer die Betriebsanschrift als Wohnanschrift eintragen...das ist im Endeffekt eine offensichtliche Falschangabe in der Anzeige und ordnungswidrig (> "nicht richtig"). Ein solches Vorgehen würde mich von Anfang an jedenfalls dazu veranlassen, mir das Unternehmen genauer zu betrachten.

Mich wunderts aber auch immer wieder, wie leichtfertig und unbekümmert manche Behörden arbeiten...da könnte man sich die Arbeit mit dem Gewerberegister auch gleich sparen. Aber so ist das halt mit Gesetzen und ihrem Vollzug    



Gepostet am 18.05.2017 um 09:51 von:
Benutzer: Roesje
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