Forum-Gewerberecht

» Legale Optionen für den Gerüstbau «

Guten Morgen aus der Mitte Hessens,

wir sind von Deutschen umzingelt.

abgesehen von Reisegewerbe ist in der Tat der Gerüstbauer ein Beruf, der in der Anlage A HwO verankert ist, noch.

Was sagt denn die Handwerkskammer dazu? Die würde ich mit ins Boot holen. Nach meinem Kenntnisstand kann man auch Prüfungen wiederholen, was in meinen Augen keine Schande ist.

Bezogen auf den etablierten Gerüstbauer bleibt festzuhalten, dass er langfristig Konkurrenz ertragen muss. Allerdings müssen auch dementsprechend die Bedingungen gleich sein.

Ich an dieser Stelle würde ihm die Pistole auf die Brust setzen und ihm eine Gelegenheit geben das Modul bzw. die Prüfung Buchführung nachzuholen.



Gepostet am 18.05.2017 um 08:00 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106032#post106032


Beitrags-Print by Breuer76