Forum-Gewerberecht

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Hallo,

die Ausreden mit dem " Sie sind das einzige Gewerbeamt das das so macht" kenn ich auch zur Genüge.

Ich würde auf die Daten bestehen!
Wurde Dir den Ausweisdokument zur Prüfung der Angaben zu den Personen mitgeschickt? Wenn nicht sollen Sie Dir die mal zur Prüfung vorlegen.

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV)
5.3 Erstattung der Anzeige
"Wird die Anzeige persönlich erstattet, soll insbesondere bei der erstmaligen Anmeldung die Identität des Anzeigenden und soweit möglich auch die Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“ anhand der persönlichen Ausweise (Personalausweis, Reisepass) überprüft werden. Wird die Gewerbeanzeige durch einen Bevollmächtigten erstattet, kann der Nachweis seiner Vollmacht verlangt werden; bestehen in diesem Fall oder bei einer durch die Post übersandten Gewerbeanzeige Zweifel an der Identität des Gewerbetreibenden oder an der Richtigkeit der „Angaben zum Betriebsinhaber“, sollen die Zweifel durch geeignete Maßnahmen (z.B. schriftliche oder fernmündliche Rückfrage, Bitte um persönliches Erscheinen, Anfrage bei der Meldebehörde usw.) geklärt werden."

Oder Du sprichst mal persönlich mit der Firma, wieso Sie Dir das nicht geben wollen.

Hoffe ich konnte Dir etwas helfen.


Gruß
Marcel



Gepostet am 17.05.2017 um 14:52 von:
Benutzer: Stadt Quickborn
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=106019#post106019


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