Forum-Gewerberecht

» Adressen der gesetzlichen Vertreter bei einer GmbH & Co.KG «

Bei mir ist dieses Thema gestern nun auch aufgetaucht.
Mit der gleichen Begründung.

Und heute flattert mir eine GewA1 einer BV & Co. KG rein mit der Angabe der Holländischen Firmenanschrift als Adresse für alle GF der B.V.

Beide Unternehmen haben schätzungsweise in jeder größeren Stadt mindestens ein Geschäft.

Mir wird immer erzählt, dass ich das einzige Gewerbeamt bin, welches auf die Daten besteht.
Zumindest deutet diese Aussage darauf hin, dass es Gewerbeämter gibt, die solche Gewerbeanmeldungen ohne Angabe der korrekten Wohnanschriften und ohne die Angabe der phG - Daten akzeptieren.
Die Gewerbemeldung des 2. Unternehmens ist schon vorausgefertigt, da werden bloß noch die Daten der Betriebsstätte eingetragen.

Was noch fehlt, sind die Angaben zu den Arbeitnehmern. Aber ohne die Angabe habe ich Probleme mit der Datenübermittlung.

Scheinbar werden die Meldungen ja akzeptiert, sonst wären die Vorlagen, die immer benutzt werden wohl schon mal geändert worden.
Wie wird dies denn so allgemein gehandhabt?
Ich würde die Meldungen zurückweisen.



Gepostet am 17.05.2017 um 13:48 von:
Benutzer: K.Eckhof
Der Original-Beitrag :
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