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[quote][i]Original von catweazle[/i]

[B]Jeder aktuell eingereichte Antrag auf eine glücksspielrechtliche Erlaubnis ist chancenlos ohne Eingangsprüfung mit Biometrie (Zutrittskontrolle).[/B]

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Mit Konzession auf dieser Welt....ohne Konzession in Bielefeld![/quote]

Dies ist meiner Meinung nach vollkommener Unfug. Es gibt gar keine gesetzliche Grundlage für eine solche Aussage.



Gepostet am 09.05.2017 um 16:45 von:
Benutzer: Newbie70321
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105936#post105936


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