Forum-Gewerberecht

» Eine Jägerin möchte Brühwürste herstellen «

Auch die HWO greift nur, wenn man ein Gewerbe unterstellt. Damit wären wir wieder bei der Ausgangsfrage. Ein paar Gedanken:

Die Abschüsse von Reh- u. Rotwild sind limitiert. Beim Schwarzwild nicht. Es gibt für fast alle Wildarten Schonzeiten. Die Jägerin kann also hier nicht den großen Handel aufziehen.

Erfahrungsgemäß beliefern die Jäger ihr Umfeld, mit Wildfleisch - aber nur zerlegt (Urproduktion) und sie liefern nur, wenn gerade etwas anfällt an Leute auf Wartelisten. Das Entgelt, dass hier kassiert wird, deckt auch nicht ansatzweise die Kosten, die für die Jagdpacht und ggf. Wildschadenersatz aufgewendet werden.

Von welchen Mengen Wurst reden wir dann noch und von Umsätzen in welcher Höhe?

Noch liegen in dem Fall nicht alle Informationen vor. Tendenziell würde ich aber nicht von einer Gewerbemeldepflicht ausgehen. Von diesen Dingen wahrscheinlich unberührt: Das Lebensmittelrecht.



Gepostet am 05.05.2017 um 14:16 von:
Benutzer: Civil Servant
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105896#post105896


Beitrags-Print by Breuer76