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Hallo,

die völlige Einstellung des Betriebes muss gegeben sein.

Wenn es einen Geschäftsführer gibt, scheint es sich ja um eine juristische Person zu handeln. Was ergibt sich denn aktuell aus dem Handelsregisterauszug?

Grundsätzlich setzt die Abmeldung von Amts wegen einen VA voraus. Folglich ist auch eine Anhörung vorauszuschicken. Wenn es nun doch eine Einzelfirma ist und die Adresse in Kanada bekannt ist, wird der Schriftverkehr in Bezug auf die Abmeldung von Amts wegen nach Kanada geschickt. Wenn die Adresse nicht bekannt ist, öffentliche Zustellung.

Der Eigentümer muss sein Problem privatrechtlich klären.

Gruß
HBinder



Gepostet am 05.05.2017 um 12:38 von:
Benutzer: HBinder
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