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Hallo,

auch bei uns gibt es momentan etwas Unklarheiten in einer Kommune in Sachen Abmelden von Amtswegen.
Es handelt sich hierbei um eine Firma mit Sitz in unserem Landkreis. Der Geschäftsführer wohnt jedoch in Kanada und ist seit letztem Jahr nicht mehr an der Betriebsstätte gewesen. Die Mitarbeiter sind wohl auch nicht mehr an der Anschrift des Betriebes anzutreffen.
Der Eigentümer der Immobilie möchte nun versuchen, eine Kündigung an die Firma zu übergeben. Da jedoch niemand anzutreffen ist, ist dieser natürlich verärgert.
Daraufhin hat er sich an die Gemeinde gewendet.

Diese ist nun am Überlegen, den Betrieb von Amtswegen abzumelden.
Ist dies so einfach möglich?

Vielleicht hatte ja jemand schon mal einen ähnlichen Fall.

Danke!
Gruß



Gepostet am 05.05.2017 um 11:24 von:
Benutzer: M.Daenner
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