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» Eine Jägerin möchte Brühwürste herstellen «

 Moin  

Interessante Sache.
Mal so ganz spontan würde ich sagen: Urproduktion erfordert "eigene" Tiere/Zucht, Früchte, Weihnachtsbäume, was auch immer. Davon kann hier m.E. keine Rede sein. Dazu käme dann, dass grundsätzlich ab Überschreiten einer Zukaufsgrenze von 10% aus jeder Urproduktion ein Gewerbe wird.
Je nachdem wie das im Einzelfall aussieht würde ich schon dazu tendieren zu sagen es handelt sich um ein Gewerbe.
Letztlich ergäbe sich sonst eine Umgehungsmöglichkeit der Meisterpflicht des Fleischers. Ohne genau zu wissen wie dieser laut HWO definiert ist. Aber wenn das Zerlegen eines Tieres und das anschließende Wurst machen aus dem Fleisch nicht unter das Fleischerhandwerk fällt, was dann?!
Sobald also die typischen Gewerbemerkmale vorliegen, insbesondere Gewinnerzielungsabsicht (die ich hier allerdings unterstelle), würde ich sagen Anmeldung erforderlich, ergo auch ein Meistertitel.

Bin offen für einen Gedankenaustausch  Applaus  



Gepostet am 04.05.2017 um 07:35 von:
Benutzer: VeSa
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