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» Auswahlkriterien bei fehlendem mindestabstand «
[quote][i]Original von rosebud[/i]
[quote][i]Original von dieter116[/i]
Selten soviel Blödsinn gelesen ![/quot
Hi,
Wieso Blödsinn ?
Die Städte haben in den letzten 5 Jahren der sog. Übergangsfrist keinerlei Auswahlentscheidungen treffen können mangels Rechtssicherheit der Auswahlkriterien.
[B]In ihrer Not haben manche sogar zu Verlosungen gegriffen. Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen dass sie damit scheitern werden.[/B]
Der Vorschlag der Stadt bezieht sich auch nur auf das Verfahren bei mehreren konkurrierenden Antragstellern am selben Standort.
Er ist genauso viel oder wenig bescheuert wie die anderen Auswahlkriterien auch - aber er ist in Zahlen erfassbar und bewertbar.
Grüße[/quote]
verlosungen scheitern eben nicht !
siehe aktuelle urteile der obersten gerichte(BVfg.) , die auswahlkriterien -landesgsetzte für verfassungskonform erachten !
pg.
Gepostet am 27.04.2017 um 14:33 von:
Benutzer: petergaukler
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105804#post105804
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