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» Auswahlkriterien bei fehlendem mindestabstand «

[quote][i]Original von dieter116[/i]
Selten soviel Blödsinn gelesen ![/quot

Hi,
Wieso Blödsinn ?

Die Städte haben in den letzten 5 Jahren der sog. Übergangsfrist keinerlei Auswahlentscheidungen treffen können mangels Rechtssicherheit der Auswahlkriterien.
In ihrer Not haben manche sogar zu Verlosungen gegriffen.
Man muss kein Prophet sein um vorherzusagen dass sie damit scheitern werden.
Der Vorschlag der Stadt bezieht sich auch nur auf das Verfahren bei mehreren konkurrierenden Antragstellern am selben Standort.
Er ist genauso viel oder wenig bescheuert wie die anderen Auswahlkriterien auch - aber er ist in Zahlen erfassbar und bewertbar.

Grüße



Gepostet am 27.04.2017 um 12:11 von:
Benutzer: rosebud
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=105798#post105798


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