Forum-Gewerberecht

» Lagerverkauf über einen kurzen Zeitraum «

Hallo! ...... und ein freundliches  Moin   aus Cloppenburg!

Den bisherigen Ausführungen könnte ich mich insoweit anschließen, wenn es sich hierbei um ein Unternehmen aus "meiner" Stadt handelt.

Wenn es Gewerbetreibende sind, die von außerhalb nur für einen gewissen Zeitraum einen "Lagerverkauf" machen wollen, haben wir hier das typische Wanderlager (s. auch Ausführungen in meinem Lieblingskommentar zu § 56 a GewO). Auch Wanderlager können durchaus bis zu sechs Wochen dauern.



Gepostet am 08.01.2007 um 13:06 von:
Benutzer: Kramer-Cloppenburg
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10579#post10579


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