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Hallo,

in einer Information der IHK Rhein-Neckar war der "technische Zeichner" als freiberufliche Tätigkeit aufgelistet, wenn eine dem Ingenieurberuf ähnliche Tätigkeit ausgeübt wird, die mathematisch-technische Kenntnisse voraussetzt.

Ich denke, um hier eine vernünftige Beurteilung zu treffen, bräuchte man nähere Informationen über die Qualifikation desjenigen und den Inhalt seiner Tätigkeit.

Gruß
HBinder



Gepostet am 24.04.2017 um 14:23 von:
Benutzer: HBinder
Der Original-Beitrag :
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