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Hallo zusammen,

wie würdet ihr mit einer Gewerbeabmeldung zu einem Konstruktionsbüro umgehen, welches Zeichnungen erstellt. Das Ganze ist hier seit einigen Jahren angemeldet. Nun erfolgt eine Abmeldung, da es sich um eine freiberufliche Tätigkeit handeln soll. Ich denke, entscheidend ist, ob es sich um eine höherwertige Tätigkeit handelt bzw. handeln könnte. Dies würde ich davon abhängig machen, ob der Gewerbetreibende für die zeichnerische Tätigkeiten einen entsprechenden Bildungsabschluss (Studium) benötigt.

 Danke   für Tipps und Hinweise



Gepostet am 19.04.2017 um 15:19 von:
Benutzer: Borussenfan
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