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@ Kollege Lichtenstern

wie sieht es denn aus? Handelt es sich um einen Betrieb, der bereits eingetragen ist oder der nicht eingetragen ist und trotzdem Handwerk ausübt?

Möglicherweise reicht ein Bußgeldverfahren im Vorfeld aus.



Gepostet am 13.04.2017 um 11:45 von:
Benutzer: domar
Der Original-Beitrag :
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