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 Moin   Gemeinde,

in einer Nachbarkommune stellt ein Kollege folgenden Sachverhalt dar:

Ein 17jähriger Jugendlicher, der im August 2007 18 Jahre alt wird, möchte gerne ehrlich sein und ein Gewerbe als Softwareeinrichter anmelden. Er wird von Kumpels und anderen Personen angefragt, ob er ihnen nicht den Computer einrichten kann und auch Programme installiert. Sein Verdienst wird auf ungefähr 50 - 100 EURO im Jahr geschätzt.

Bei der Gewerbeanmeldung hat er eine Bescheinigung der alleinerziehenden Mutter vorgelegt, die mit dieser Gewerbeausübung einverstanden ist. Das reichte der Gewerbestelle nicht aus und verlangt einen Beschluss des Vormundschaftsgerichtes bezüglich der Gewerbeausübung.

Muss das wirklich sein oder kann er das Gewerbe jetzt schon anmelden?

Viele Grüße

Boshamer



Gepostet am 08.01.2007 um 11:55 von:
Benutzer: Boshamer
Der Original-Beitrag :
https://www.forum-gewerberecht.de/thread.php?postid=10567#post10567


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