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Hallo aus Bad Fallingbostel,

"Bußgeld mit Androhung von Zwangsgeld"?

M.E. dürfte das so nicht gehen, da es sich um zwei völlig voneinander unabhängige Verfahren handelt.

1. Aufforderung zur An-/Abmeldung als VA mit Zwangsgeldandrohung im Falle der Nichtbefolgung und
2. Anhörung OWiG, dann Bußgeld zur Ahndung einer Ordnungswidrigkeit.

Vermischen kann man diese Verfahren nicht.

Regina Runge



Gepostet am 12.04.2017 um 12:04 von:
Benutzer: Runge
Der Original-Beitrag :
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